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Stellungnahme des DIHK zur Sachkundeprüfung

I. Grundsätzliches

Die Richtlinie ist so umzusetzen, dass die Beschränkungen der Gewerbefreiheit möglichst gering gehalten werden. Der Diskussionsentwurf in seiner jetzigen Fassung wird diesem Postulat nicht gerecht. Er geht vielmehr deutlich über die europäische Vorgabe hinaus.

 

Die Umsetzung muss ein möglichst unbürokratisches Verfahren für den Berufszugang vorsehen – was auf der Basis des Diskussionsentwurfes jedenfalls teilweise gelungen ist. Gewerbeerlaubnis und Registerführung müssen kostengünstig und ohne großen Verwaltungsaufwand für die Vermittler sein. Die Forderung nach einem one-stop-shop-Prinzip besteht weiter.

Registerführung

Aus dem Entwurf geht nicht eindeutig hervor, wie sich der Versicherungsvermittler konkret eintragen lassen kann. Der jetzigen Formulierung könnte entnommen werden, dass die geforderten Voraussetzungen bereits von den vorhandenen Registern der unterschiedlichen Verbände erfüllt werden. Eine solche Durchführung widerspräche jedoch dem Ziel der Neutralität, einer höheren Transparenz und einem barrierefreien Zugang zur Information.

 

Auch die Branche hat bei der Umfrage, die die IHKs zur EU-Richtlinie durchgeführt haben, ihren Wunsch dahingehend artikuliert: 47 % der Versicherungsvermittler haben sich für eine öffentlich-rechtliche Institution (Gewerbeamt) als Träger des Registers ausgesprochen, lediglich 27 % waren für eine verbandsmäßige Trägerschaft. Eine Trägerschaft durch Verbände der Versicherungswirtschaft ist - auch wenn dem Register lediglich deklaratorische Bedeutung zukommen soll - problematisch, weil damit ein Instrument zur Steuerung des Wettbewerbs einseitig in die Hand einer Gruppe von Markteilnehmern gelegt würde.

 

Bezüglich der konkreten Ausgestaltung scheint es darüber hinaus im Sinne einer möglichst unbürokratischen und effizienten Umsetzung der Richtlinie geboten, dass der betroffene Unternehmer lediglich einen Ansprechpartner für die Erlaubniserteilung und die Registrierung hat. Wenn die örtlichen Gewerbe- bzw. Ordnungsämter die Erlaubnis erteilen, ist es sinnvoll, dass dort auch die Register geführt werden. Denn die in das Register aufzunehmenden Daten sind bei diesen Behörden schon vorhanden. Übertragungsfehler oder –verluste bzw. zeitliche Verzögerungen können so vermieden werden. Eine solche einheitliche Anlaufstelle reduziert sowohl den Aufwand für den Gewerbetreibenden als auch den Verwaltungsaufwand für die Behörden und spart damit Kosten.

Sollte es den Gewerbeämtern nicht möglich sein, die Daten in erforderlichem Umfang zu erfassen und daher eine zusätzliche Organisation erforderlich werden, so ist im Interesse der unbürokratischen Lösung dringend darauf zu achten, dass der Vermittler dennoch nur einen Ansprechpartner hat. Für ihn darf sich aus diesen Schwierigkeiten kein zusätzlicher Behördengang ergeben.

 

PDF zur Stellungnahme DIHKhier die gesamte Stellungnahme des DIHK


09.04.2004 15:04 | Versicherung


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