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Fördermöglichkeiten


 

AFBG Förderung

Eine Förderung auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung AFBG (Meister-Bafög) ist möglich. Dieses Bafög ist Einkommensunabhängig und kann derzeit von jedem, der noch keinen Fortbildungs- oder Studienabschluss hat, beantragt werden. Einzelheiten hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des


AFBG_Förderung

 

 

Für Fragen stehen Ihnen gerne die zuständigen AFBG - Ämter, Bafög - Ämter, Ordnungsämter, Komunalverwaltungen oder vereinzelt auch die Handwerkskammern Ihrer Meldebezirke zur Verfügung.

 

Förderung durch Arbeitsämter ggf. Jobcenter

Unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Region gibt es die Möglichkeit der Einzelfallförderung durch das zuständige Arbeitsamt. Die für Sie zuständigen Sachbearbeiter helfen Ihnen gerne bei der Beantragung.

 

Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Kommen Sie vielleicht aus Düsseldorf, Dortmund, Köln, Bielefeld, Aachen oder Paderborn?

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen fördert ihre Einwohner mit einem Bildungsscheck für Weiterbildung. Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, kann dieser Lehrgang bis zur Höhe des Bildungsscheks gefördert werden. Wie Sie diesen Scheck erhalten und wo Sie Ihn beantragen müssen erfahren Sie beim Ministerium für Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Ministerium für Arbeit NRW

 

Bei allen Formalitäten im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördergeldern und die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der IHK sind wir im Rahmen unserer Möglichkeiten, gern behilflich.

 

wichtigWichtig: Verschiedene Förderungen müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, ander wiederum bis spätestens zum Ende oder Ende eines Maßnahmenabschnitts. Es ist also unbedingt notwendig sich vor Antritt einer Ausbildung sorgfältig zu informieren. Auf unseren Seiten finden Sie die Links zu den gänigsten Förderseiten. Dort sollten Sie alle Informationen und Kontaktmöglichkeiten vorfinden.